Aktuelle Hinweise zu Hygiene- & Sicherheitsmaßnahmen in unserer Zahnarztpraxis

Stand: 25.06.2021

Liebe Patientinnen und Patienten,

Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen. In Zeiten ansteigender Neuinfektionen und zunehmender Unsicherheit möchten wir Ihnen versichern, dass wir umfassende Maßnahmen ergriffen haben, um Sie, unsere Mitarbeiter und uns zu schützen und die gewohnt hohe Qualität unserer Praxis zu sichern.

Um Sie optimal betreuen zu können, sind wir weiterhin zu unseren gewohnten Öffnungszeiten mit unserem gesamten Behandlungsangebot für Sie da. Wir haben unsere Terminvergabe so optimiert, dass sich nur wenige Patienten gleichzeitig in unserer Praxis aufhalten.

Um die Wartezeiten zu minimieren, planen wir außerdem jeden Termin mit großer Sorgfalt. Unsere Räumlichkeiten ermöglichen es Ihnen und uns jederzeit genügend Abstand zu halten.

Zusätzlich zu unseren ohnehin schon sehr hohen Hygiene- und Sicherheitsstandards haben wir in den vergangenen Monaten unsere Abläufe und Strukturen auf die aktuelle Situation angepasst und optimiert, unser gesamtes Team intensiv geschult und die Reinigungsfrequenz der häufig berührten Oberflächen wie Schalter, Knöpfe, Türgriffe und Toiletten deutlich intensiviert. Aufgrund der Erfahrungen zu Beginn des Jahres haben wir zudem unseren Bestand an benötigten Materialien, wie bspw. Masken oder Desinfektionsmittel, noch einmal erhöht.

Selbstverständlich beobachten wir auch die aktuellen Entwicklungen und Vorgaben und passen unsere Maßnahmen bei Bedarf zu Ihrem und unserem Schutz entsprechend daran an.

Hinweis zur Mundschutzpflicht
In Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe und der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sowie in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes muss künftig eine medizinische Maske, statt der bisherigen „Alltagsmaske“ getragen werden. Unter medizinischen Masken sind OP-Masken (DIN EN 14683:2019-10) oder FFP2 (DIN EN 149:2001) respektive Masken der Normen KN95/N95 zu verstehen.

Bei der Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs, insbesondere in Eisenbahnen, Straßenbahnen, Bussen, Taxen, Passagierflugzeugen, Fähren, Fahrgastschiffen und Seilbahnen, an Bahn- und Bussteigen, im Wartebereich der Anlegestellen von Fahrgastschiffen und in Bahnhofs- und Flughafengebäuden.

Sollten Sie Fragen haben, sprechen Sie uns jederzeit gerne an.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Bleiben Sie gesund!
Ihr Praxisteam von Dres. Weickum

Weitere Informationen vom Land Baden-Württemberg

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